Eine Patientenverfügung sollte man in jedem Alter haben. In einer Patientenverfügung kann man hinterlegen, welche medizinischen Maßnahmen man am Ende seines Lebens möchte oder auch nicht. Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn man selbst seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Sei es aufgrund eines Unfalls, Demenz oder Erkrankungen wie Schlaganfall und ähnliches.
Im Rahmen der Patientenverfügung kann und sollte man einen Vorsorgebevollmächtigten beauftragen, der einen und seine Wünsche bei medizinischen Behandlungen, im Gespräch mit Ärzten, im Krankenhaus oder auch im Altenheim vertritt.
Formulare für die Patientenverfügung gibt es z.B. bei der EKD (http://www.ekd.de/download/patientenvorsorge_formular.pdf).
Diese Formulare sind in gedruckter Form auch bei uns in der Praxis erhältlich.
Wünschen Sie eine ausführliche Beratung in unserer Praxis zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, so ist dies eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL), die gemäß der GOÄ für Ärzte in Rechnung gestellt wird.
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