Früherkennungsuntersuchungen
Die untenstehenden Früherkennungsuntersuchungen können natürlich auch außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Intervalle als IGEL / Privatleistung durch uns erbracht werden.
Leistungsabstände durch die gesetzliche Krankenkasse:
Zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr wird der Check-up (Gesundheitsuntersuchung) einmalig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Alle 3 Jahre für Frauen und Männer (aktuell für AOK-Patienten mit Hausarztvertrag alle 2 Jahre)
- Check-up 35 (Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr)
- Check-up 60 plus (AOK Patienten, die am Hausarztvertrag teilnehmen, ab dem 60. Lebensjahr)
- Hautkrebsfrüherkennung (ab dem 35. Lebensjahr)
- ab dem 55. Lebensjahr iFOBT = Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl als Alternative zur Darmspiegelung (beim Gastroenterologen ab dem 55. Lebensjahr 2x im Abstand von
10 Jahren). Ist der Stuhltest positiv, so sollte eine Darmspiegelung zur weiteren Diagnostik durchgeführt werden
Jährlich für Frauen und Männer zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr
- iFOBT = Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl
Jährlich für Männer
- Krebsfrüherkennung Mann (ab dem 45. Lebensjahr) (Untersuchung der Prostata)
Einmalig ab 65 Jahren für Männer
- Bauchaortenaneurysmascreening Ab einem Alter von 65 Jahren kann einmalig bei Männern eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas
(Ausstülpung der Hauptschlagader im Bauch) durchgeführt werden.